Sparen bei Geflüchteten: Fragwürdige Leistungskürzungen in Unterkünften
Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit, ob für Alleinstehende, die in Sammelunterkünften leben, der Regelsatz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) um 10 Prozent gekürzt werden darf, wie es der Gesetzgeber es seit September 2019 vorsieht. In Hamburg waren davon 2021 über 7.000 Personen betroffen. Dies ist besonders gravierend, weil ja schon die normalen Regelsätze mit 367 Euro für alleinstehende Geflüchtete gegenüber den Hartz-IV-Sätzen deutlich niedriger sind.
Mit einer Anfrage hat die Linksfraktion den Senat nun im Wesentlichen die Fragen gestellt, die das Bundesverfassungsgericht an die Flüchtlingsräte gerichtet hat. Insbesondere wollten wir wissen, welche konkreten Einspar- und Synergieeffekte es für Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften gibt (Frage 8).
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Hamburgs Senat zieht sich einfach auf die in der Kritik stehende willkürliche ungeprüfte Unterstellung von Einspareffekten zurück, statt auf die Lebenswirklichkeit in den Unterkünften einzugehen. Das Motto: ‚Wir machen alles, was von oben vorgegeben wird‘. Die Annahme, dass Leute, die zwangsweise zusammen in einem Zimmer untergebracht sind, in Bereichen wie Nahrung, aber auch Freizeit und Kultur wie Paarhaushalte behandelt werden können, ist durch nichts belegt und verstößt deshalb gegen das Sozialstaatsprinzip. Seien wir doch lieber ehrlich: Man spart Geld bei Schutzbedürftigen und es sollen Abschreckungseffekte erreicht werden. Der Senat bezeichnet unsere Stadt als sicheren Hafen – wie scheinheilig ist denn das, wenn man zugleich die Menschen so unter Druck setzt?“