Unterkunftskosten: Senat hält an Wuchergebühren fest
Als im Dezember 2017 bekannt wurde, dass Geflüchtete bis zu 587 Euro Monatsgebühr für einen Platz in einem – halben – Wohncontainer zahlen sollen, gab es viel öffentliche Empörung. Genützt hat das offenbar nicht viel: In einer Antwort (Drs. 21/12094) auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft teilt der Senat mit, dass er die Gebührenordnung nicht ändern will und lediglich eine „Klarstellung“ beschlossen hat, nach der Gebühren für „Härtefälle“ auch „anteilig“ berechnet werden können. Weitere Änderungen, so heißt es aus der Behörde, seien derzeit nicht vorgesehen.
„Der Senat versucht, sich klammheimlich aus der Affäre zu ziehen“, kritisiert Carola Ensslen, integrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Mit dieser Regelung sind Bewohner_innen von Unterkünften auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen, ob sie die 587 Euro voll oder nur zum Teil zahlen müssen. Es ist ein Skandal, dass der Senat die Leistung dieser hart arbeitenden Menschen nicht anerkennt und die Integration von Geflüchteten erschwert.“
In der Antwort auf die Linken-Anfrage räumt der Senat außerdem ein, dass ihm die Anzahl derjenigen, denen als Selbstzahler die vollen 587 Euro Unterkunftsgebühr berechnet werden, nicht bekannt sei. „Die Dunkelziffer ist hoch und sie wird noch steigen“, befürchtet Ensslen. „Bei dem erklärten Ziel von ‚Integration in Arbeit‘ werden zukünftig noch mehr Personen betroffen sein.“ Schon jetzt zeigten ihre Erfahrungen aus der Beratung, dass die Betroffenen nicht wissen, wie sie auf die Bescheide reagieren sollen, berichtet Ensslen. „Mir wird geschildert, dass eine Beratung durch fördern & wohnen nicht stattfinde, dass das Personal vor Ort überfordert sei. Bei 16.000 ausgegebenen Bescheiden in zwei Monaten ist eine Beratung auch gar nicht möglich. “