Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht: Linksfraktion kritisiert präventive Demo-Verbote
Gestern hat die Versammlungsbehörde per Allgemeinverfügung alle pro-palästinensischen Versammlungen in Hamburg untersagt.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Antisemitismus und die Befürwortung der menschenverachtenden Terror-Angriffe der Hamas auf Israel müssen entschieden bekämpft werden und überschreiten eindeutig die Grenzen der Versammlungsfreiheit. Allerdings rechtfertigen die abstrakten Befürchtungen solcher Positionen durch die Sicherheitsbehörden keine pauschalen Demonstrationsverbote. Das Verbot von Versammlungen muss im Rechtsstaat immer das letzte Mittel sein und es muss – wo immer möglich – zugunsten milderer Mittel darauf verzichtet werden. Und es verbietet sich auch, die gesamte Palästina-Solidaritätsbewegung für Sympathiebekundungen der Hamas-Anhänger*innen haftbar zu machen und ihnen pauschal das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit zu entziehen. Wir erwarten von der Versammlungsbehörde, dass sie bei jeder Anmeldung im Einzelfall sorgfältig überprüft, ob konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie für eine die Versammlung prägende Begehung von Straftaten vorliegen. Die Versammlungsfreiheit endet erst dort, wo diese Grenzen tatsächlich überschritten werden. Auch angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen in Israel und Palästina darf der Rechtsstaat dieses grundrechtliche Gebot nicht preisgeben“.