Volksbegehren gestoppt: Freifahrtschein für Umweltzerstörungen
Das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ ist heute durch das Hamburgische Verfassungsgericht auf Antrag des rot-grünen Senats für nicht zulässig erklärt worden.
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Urteil des Verfassungsgerichts bedauere ich sehr. Einerseits werden entschiedene Maßnahmen für den Klimaschutz gefordert – darunter auch den Stopp der Flächenversiegelung – andererseits wird dem Senat mit diesem Urteil ein Freifahrtschein für weitere Umweltzerstörungen ausgestellt. Dieses Urteil wird die ohnehin schon sehr schwierige Einhaltung der Pariser Klimaziele weiter erschweren und den Bulldozern Vorrang vor dem Naturerhalt geben.“
Stephan Jersch zur bisherigen Bilanz der Flächenversiegelung: „Trotz des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün ist die Flächenversiegelung dank vieler Ausnahmeregelungen nicht aufgehalten worden. Im Sinne einer klimaresilienten Stadt und der Pariser Klimaziele hätte ein Volksbegehren die Chance geboten, endlich einen Paradigmenwechsel in Hamburgs Flächenverbrauchspolitik zu bewirken. Die Linksfraktion wird sich weiter gemeinsam mit den Betroffenen gegen den Flächenfraß und die Bulldozerpolitik des Senats engagieren. Klima- und Flächenschutz müssen Vorrang genießen.“