Volksinitiative gegen die „Schuldenbremse“ ist wichtig und richtig!
Der Senat will vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen die Volksinitiative zur Streichung der sog. Schuldenbremse aus der Landesverfassung vorgehen. „Die Schulden- bzw. Investitionsbremse infrage zu stellen ist eine wichtige Debatte, die gerade jetzt angesichts der Corona-Krise und ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Folgen offen geführt werden muss. Wir unterstützen deshalb das Anliegen der Volksinitiative, diese Frage auf die Tagesordnung zu setzen“, erklärt David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der Senat wird dieser Frage mit seiner rein formaljuristischen Ablehnung nicht gerecht. Andere Bundesländer haben darauf verzichtet, die Investitionsbremse in ihrer Verfassung zu verankern. Auch für Hamburg ist sie kein Naturgesetz, sondern unterliegt der demokratischen Willensbildung.“
DIE LINKE lehnt eine Investitionsbremse auch grundsätzlich ab. „Die Corona-Krise führt uns deutlich vor Augen, dass es notwendig ist, zu investieren“, erinnert Stoop. „Die Bürgerschaft hat deshalb die vorübergehende Aussetzung der Schuldenbremse beschlossen. Dies wird allerdings nicht ausreichen, denn einen Ausweg aus der Krise ist nur realistisch, wenn der Staat ein umfassendes Investitionsprogramm auflegt. Die Investitionsbremse ist prinzipiell ein ökonomischer Irrweg und sollte insgesamt abgeschafft werden. Dafür wird sich DIE LINKE unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens weiterhin einsetzen.“