Wohnkostenlücke in Hamburg: Leistungen an Realität des Wohnungsmarktes anpassen!
Viele Menschen, die in Hamburg auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen sind, haben ein Problem: Die Mieten liegen oft über den Unterkunftskosten, die das Jobcenter zahlt. Leistungsberechtigte müssen die Differenz aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt finanzieren. Dadurch wird das Existenzminimum faktisch unterschritten. Im Jahr 2024 waren rund 11.500 in Hamburg Bedarfsgemeinschaften von einer solchen Wohnkostenlücke betroffen. In der morgigen Bürgerschaftssitzung fordert die Linksfraktion, die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in Hamburg an die tatsächlichen Mietpreise anzupassen. Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der zum 1. Juli 2026 geplanten Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die unter anderem die Karenzzeit bei den Wohnkosten abschafft und Leistungsbeziehende dadurch früher unter Druck setzt, ihre Wohnkosten zu senken.
Dazu Olga Fritzsche, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Wer Menschen schneller unter Sanktionsdruck setzt und gleichzeitig ihre Wohnsicherheit gefährdet, erschwert den Weg in die Arbeit, statt ihn zu erleichtern. Gerade in einer Stadt wie Hamburg, in der bezahlbarer Wohnraum kaum zu finden ist, müssen die anerkannten Mieten endlich die Realität des Wohnungsmarktes widerspiegeln. Niemand darf gezwungen sein, den Lebensunterhalt zu kürzen, um die Miete zu bezahlen. Deshalb müssen die Angemessenheitsgrenzen realistisch ausgestaltet und bei Neuanmietungen die tatsächlichen Angebotsmieten berücksichtigt werden.“
