Altenpflege: Senat weicht Prüfung der Pflegeeinrichtungen auf
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine neue Verordnung mit Prüfkriterien für Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe und ambulante Dienste erlassen, die am 1. April in Kraft tritt. „Die neue Prüfungsverordnung ist unzureichend und weit davon entfernt, eine engmaschige und wirksame Kontrolle im Sinne der zu pflegenden Menschen zu gewährleisten“, kritisiert Deniz Celik, pflegepolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Durch die weitgehenden Zugeständnisse des Senats an die Betreiber der Pflegeeinrichtungen wird ein sinnvolles Instrument stumpf gemacht.“
War im ersten Entwurf noch beabsichtigt, dass bei den Regelprüfungen der Wohneinrichtungen von vier Bereichen (Gesundheit, Selbstbestimmung und Teilhabe, Betreuung, Recht- und Qualitätsmanagement) jährlich zwei geprüft werden, soll nun nur noch einer geprüft werden. Die Prüfung aller Bereiche einer Wohneinrichtung wird demnach vier Jahre dauern. „Absolut notwendig wäre aber, dass jeder Prüfbereich auch jährlich überprüft wird“, so Celik. „Der Senat muss die chronisch unterbesetzte Wohn-Pflege-Aufsicht personell so ausstatten, dass eine umfassende Kontrolle der Pflegeeinrichtungen sichergestellt wird. Hier gibt es bereits jetzt erhebliche Defizite und dringenden Handlungsbedarf.“
Auch die Prüfbestimmungen für die ambulanten Dienste stößt auf Kritik der Fraktion DIE LINKE: „Obwohl die große Mehrheit der zu pflegenden Personen die Angebote der ambulante Dienste in Anspruch nehmen, soll lediglich bei fünf Prozent der ambulanten Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe eine Prüfung durch Stichproben erfolgen“, bemängelt Celik. „Daher kann ein ambulanter Dienst damit rechnen, nur alle 20 Jahre geprüft zu werden. Eine wirksame Kontrolle im Interesse der Pflegebedürftigen sieht anders aus.“