Berufsverbote: Hamburg muss sich für Unrecht entschuldigen
Knapp 40 Jahre nach seiner formellen Aufhebung beschäftigt der „Radikalenerlass“ am kommenden Mittwoch endlich die Bürgerschaft. Auch in Hamburg waren viele Menschen von Disziplinar- und Berufsverbotsverfahren, Ablehnung von Bewerbungen und Entlassung aus dem öffentlichen Dienst betroffen. Der Initiative von SPD, Grünen und Linken vorausgegangen waren gut besuchte Veranstaltungen der Fachschaft Rechtswissenschaften und der GEW. Zu einem gemeinsamen Antrag kam es aber leider nicht: Rot-Grün konnte sich nicht zu einer ausdrücklichen Entschuldigung für begangenes Unrecht durchringen und war nicht bereit, ähnlich wie in Niedersachsen die Betroffenen ausdrücklich in die Aufarbeitung einzubeziehen. Auch die Rehabilitierung der Menschen, die mit einem faktischen Berufsverbot belegt worden waren, und eine finanzielle Entschädigung zumindest in Härtefällen sieht der Antrag der Regierungsfraktionen nicht vor. Diese Lücken soll ein Zusatzantrag (Drs. 21/14053) der Fraktion DIE LINKE schließen.
„Viele Menschen, die damals von Gesinnungsanhörungen, langwierigen Gerichtsverfahren, Berufsverboten oder Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst betroffen waren, leiden bis heute unter den Folgen“, begründet den Antrag die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Christiane Schneider. „Diese in den 70er Jahren von der SPD auf Bundes- wie auf Landesebene durchgesetzte Praxis ist ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Hamburgs. Die Bürgerschaft sollte sich dazu durchringen können, die von diesem Unrecht betroffenen Menschen um Entschuldigung zu bitten und sich bei allen zu bedanken, die sich etwa in Initiativen gegen Radikalenerlass und Berufsverbote für demokratische Prinzipien engagiert haben.“
Bis weit in die 1980er Jahre hatte die Jagd auf vermeintliche „Radikale“ das politische Klima vergiftet und statt Zivilcourage und politischem Engagement Duckmäusertum und Einschüchterung geschaffen. „Ganz konkret konnten tausende Menschen wegen der faktischen Verbote nicht in ihren eigentlichen Berufen arbeiten, mussten Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen ertragen. In der Folge bekommen manche Betroffene heute nur wenige hundert Euro Rente“, so Schneider. „Das muss nicht nur allgemein bedauert, sondern auch konkret entschädigt werden!“