Corona-Hilfen: Solo-Selbstständige und Minijober:innen bleiben auf der Strecke!
Auch nach den aktuellen Erklärungen des Hamburger Senats zur Überbrückungs- und Neustarthilfe bleiben Soloselbstständige und Minijobber*innen auf der Strecke. Dazu Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Noch zu Beginn des zweiten Lockdowns wurde uns versichert, dass alle Ausfälle zu 75 Prozent ausgeglichen werden. Jetzt haben wir fast Ende November und es wird klar: Die realen und bürokratischen Hürden für den Bezug der Hilfen sind krass und schon wieder fallen viele durchs Raster.“ So gehen diejenigen leer aus, für die weniger als 80 Prozent ihrer regulären Umsätze wegfallen. Das betrifft viele Kulturarbeiter*innen und sämtliche Nebenjobber*innen in den unterschiedlichsten Branchen. Norbert Hackbusch: „Anders als der Senat es darstellt, sind wir hier von mittelfristiger Planungssicherheit für Solo-Selbstständige genauso weit entfernt wie von einem echten Unternehmer*innenlohn.“
Mit den Unternehmenshilfen III sollen Solo-Selbständige, die wenige Betriebskosten haben, einen Betriebskostenzuschuss geltend machen können: allerdings nur zu 25 % eines verglichenen Vorjahreseinkommens und versehen mit einer 5000-Euro-Höchstgrenze für Dezember 2020 bis Juni 2021. Denjenigen, die keine Grundsicherung beantragen wollen, bleibt damit bis Juni 2012 ein steuerbarer Betrag von höchstens 714 Euro pro Monat. Hackbusch: „Das, was am Ende bei den meisten Solo-Selbständigen landet, ist ein trauriger Witz. Die 1180 Euro, die auch die Allianz der Freien Künste fordert, wären das Mindeste. Es ist für uns unbegreiflich, dass der Unternehmer*innenlohn hierzulande nicht kommt und wir fragen uns: Wo ist das Problem und wie steht der Senat dazu? Die Soloselbstständigen brauchen endlich Klarheit. Deswegen haben wir jetzt dazu eine schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft eingereicht.“