Cum-Ex-SPD-Skandal: Keine Entlastung durch Olearius-Tagebuch
Der Senat will darüber nachdenken, die Warburg-Bank zu bitten, ihn im Cum-Ex-Skandal vom Steuergeheimnis zu befreien. „Ich begrüße, dass der Senat jetzt meine Forderung von Sonntag aufgreift“, sagte heute in einer Pressekonferenz der finanzpolitische Sprecher und stellv. Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Fabio De Masi. „Denn die Auszüge aus Olearius‘ Tagebuch entlasten Scholz keineswegs, im Gegenteil. Die Beiden haben sich zu einem laufenden Ermittlungsverfahren ausgetauscht und der Senat hat die Bürgerschaft darüber belogen. Scholz hat dabei offenbar die Sichtweise von Warburg übernommen, die der Deutschen Bank die Verantwortung zuweist. Das Landgericht Bonn hat aber klar gemacht, dass Cum-Ex nur funktionierte, wenn Warburg und Deutsche Bank kooperierten.“
De Masi warf weitere Fragen auf: „Warum erklärt das Finanzministerium, es habe keine Kenntnisse über Verjährungen bei Cum-Ex? Wieso wickelte Warburg seine Parteispenden an die SPD über dubiose Briefkastenfirmen ab? Das Steuergeheimnis deckt diese Fragen nicht, sie müssen noch vor der Wahl beantwortet und die Spenden an die Staatskasse abgeführt werden.“ Er erinnerte daran, dass der Bundesfinanzminister sich auf Antrag der Linksfraktion dem Finanzausschuss im Bundestag stellen muss – allerdings erst am 4. März.
Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Norbert Hackbusch, forderte die SPD auf, ihre einsame Blockade einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses aufzugeben: „Im Cum-Ex-Prozess in Bonn wurde Vieles öffentlich, was der Ausschuss 2017 nicht wusste. Und es gibt Hinweise, dass es mehrere Treffen mit Cum-Ex-Banken gegeben hat, auch mit Tschentscher. Gibt es keine Besprechung im Haushaltsausschuss, kann nur ein Untersuchungsausschuss ergründen, wann Tschentscher und Scholz von diesem massiven Steuerbetrug wussten und warum sie erst zu spät darauf reagiert haben. Was da passiert, ist doch ein Skandal.“
Im Übrigen sei eine Zustimmung der Bank nicht nötig, um das Steuergeheimnis aufzuheben: §30 Abs. 4 der Abgabenordnung erlaubt dies bei Wirtschaftsstraftaten, die „geeignet sind, […] das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des geschäftlichen Verkehrs oder auf die ordnungsgemäße Arbeit der Behörden und der öffentlichen Einrichtungen erheblich zu erschüttern“. „Und das ist bei Cum-Ex ja wohl mehr als gegeben“, so Hackbusch.