Die AfD, die CDU und die Methode Erdogan
Die AfD beantragt in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft ein Auftrittsverbot für die Gruppe Slime und andere behauptete „extremistische Gruppen und Hass-Musiker“ beim diesjährigen und allen zukünftigen Hafengeburtstagen. „Und ihr springt die CDU bei, die aus der aktuellen Entwicklung in Österreich offensichtlich nichts lernen will“, sagte in der Plenardebatte Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Wenn Parteien der Mitte Rechtsaußenpositionen übernehmen, dann stärkt das Rechtsaußen, und die Leute wählen das Original, nicht die Kopie.“ Sie rief die CDU-Fraktion auf, sich „nicht von der AfD so am Nasenring führen“ zu lassen.
Egal, wie man Texte und Musik von Slime im Einzelnen bewerte: „Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Konflikte und Auseinandersetzungen, und sie verarbeiten sie auf verfremdende, provokative, nicht selten grenzüberschreitende Weise. Aber: mit den Mitteln der Kunst.“ So hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im November 2000 unzweideutig festgestellt: „Das Lied ,Deutschland muss sterben‘ ist Kunst im Sinne dieses Grundrechts“ auf Kunstfreiheit.
„Und genau darum geht es hier“, so Schneider, „um Kunstfreiheit. Um die Verteidigung des Grundrechts auf Kunstfreiheit. Ihnen von der AfD und Ihnen von der CDU geht die politische Ausrichtung der Band und nicht zuletzt die vermutete Ausrichtung ihres Publikums auf den Senkel, und deshalb verlangen Sie ein Auftrittsverbot für Slime und womöglich weitere Gruppen, die Ihnen politisch nicht passen. Das ist die Methode Erdogan.“