Geflüchtete aus der Ukraine: Senat stellt Drittstaatsangehörige aufs Abstellgleis
Vor dem Krieg in der Ukraine sind nicht nur ukrainische Staatsangehörige nach Hamburg geflohen, sondern auch 3.146 Personen aus Drittstaaten. Unter ihnen waren 1.048 Menschen, die zuvor in der Ukraine studiert hatten, wie sich aus den Antworten auf eine aktuelle Anfrage der Linksfraktion ergibt. Der Senat hatte im vergangenen Sommer angekündigt, ihnen mit einer Sonderregelung die Möglichkeit zu geben, in Hamburg eine Chance auf ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Die Bilanz ein Jahr nach Kriegsausbruch ist jedoch ernüchternd: Von denjenigen, die nicht als Familienangehörige oder Partner:innen ukrainischer Staatsangehöriger eingereist waren, haben nur 41 Personen innerhalb eines Jahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weitere 20 Aufenthaltserlaubnisse stehen in Aussicht. Die meisten von ihnen haben ein Aufenthaltsrecht nur, weil sie einen Freiwilligendienst (FSJ) absolvieren, der unter § 19c AufenthG gefasst wird. 813 Personen wurden zur Ausreise aufgefordert. 390 Personen sind nur noch im prekären Duldungsstatus und müssen die kurzfristige Abschiebung fürchten. Eine versuchte Abschiebung eines Drittstaatlers ist nun bereits bekannt geworden.
Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Nach einem Jahr Flucht aus der Ukraine ist klar: Der Hamburger Senat geht rücksichtslos mit der Lebenszeit der Drittstaatsangehörigen um. Statt der versprochenen Chance erhalten die Studierenden nun eine Fortbildung darin, wie sie aufs Abstellgleis gestellt und ihnen in einem Rechtsstaat grundlegende Verfahrensrechte aberkannt werden.“
Die zweifelhafte Verfahrensweise des Amts für Migration wird in einem soeben veröffentlichten Offenen Brief von Hamburger Flüchtlingsorganisationen an den Innensenator kritisiert. Den Offenen Brief unterstützt die Linksfraktion vollumfänglich.
Carola Ensslen: „Das Amt für Migration ist ein kommunikativer Totalausfall. Menschen, die die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht erfüllen, werden unnötig hingehalten. Aufenthaltserlaubnisse werden im Eiltempo abgelehnt, wo ein kurzes Gespräch über zu erbringende Nachweise Klärung gebracht hätte.“