In der kommenden Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft stellen die Senatsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Diskussion (Drs. 21/17639). Die Fraktion DIE LINKE kritisiert, dass der Gesetzentwurf hinter den Erfordernissen zurückbleibe. Mit einem Zusatzantrag (Drs. 21/19081) fordert die Fraktion eine Neufassung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Positionen von Verbänden und Einzelpersonen mit Behinderungen.  

„Wir freuen uns, dass dieses wichtige Thema nun debattiert wird. Der bestehende Gesetzesentwurf des Senats enthält einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. In weiten Teilen bleibt er aber hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück“, sagt Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Zwar seien Verbände von Menschen mit Behinderungen und Einzelpersonen in den Erstellungsprozess einbezogen worden. Deren Forderungen seien in den Gesetzentwurf allerdings kaum eingeflossen. „Der Senat hat pauschal alles abgelehnt, was die Stadt Hamburg Geld kostet“, sagt Özdemir. “ Wer Inklusion aber wirklich ernst meint, darf an dieser Stelle keinen Rotstift ansetzen. Wir fordern daher die Bürgerschaft auf, das Gesetz in der vorliegenden Fassung abzulehnen und es mit den qualitativ hochwertigen Stellungnahmen der Verbände von Menschen mit Behinderungen neu zu fassen.“