Grundeinkommen: Dieses Urteil kann ein Türöffner sein
Das Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass bestimmte Formulierungen der Initiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ nicht tragbar sind, den Bundesländern jedoch grundsätzlich das Recht zusteht, neben bestehenden Sozialleistungen Modellversuche auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge durchzuführen.
Dazu Olga Fritzsche, wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Hürden, um einen Volksentscheid in Hamburg durchzuführen, sind hoch. Leider ist die Initiative an diesen formellen Hürden gescheitert. Wir bedauern das sehr.“
Die mangelhafte Absicherung durch das Bürgergeld und Alternativen dazu müssten unbedingt weiterhin thematisiert werden. Fritzsche: „Dass dies auch durch die Stadt Hamburg möglich ist, hat das Verfassungsgericht ausdrücklich klargestellt und das begrüßen wir. Wir betrachten diesen Leitsatz im Urteil als Türöffner, dass das nicht ausreichende Bürgergeld durch eine Hamburgische Leistung ergänzt werden könnte und werden anregen, das auch zu tun. Ob dies in Form eines Bedingungslosen Grundeinkommens oder in einer anderen Ausgestaltung passiert, darüber wird noch zu diskutieren sein. Klar ist: Das Bürgergeld ist keine Abkehr vom schikanösen Hartz-IV-System und stellt auch keine ausreichende Mindestsicherung dar. Der Kampf gegen dieses System ist ein Grundpfeiler der LINKEN seit unserer Gründung.“