Keine Diskriminierung beim Kinderbonus!
In Hamburg leben gegenwärtig knapp 6.400 Menschen mit einer Duldung, weitere rund 6.000 Menschen haben eine Aufenthaltsgestattung und etwa 36.500 Menschen besitzen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Die Kinder dieser Familien haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Nun schließt die Bundesregierung sie auch noch vom Kinderbonus aus.
„Den Kinderbonus an aufenthaltsrechtliche Fragen zu koppeln, ist diskriminierend. Wieder fallen diejenigen durchs Raster, die schon jetzt am unteren Rand des Existenzminimums leben“, kritisiert Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Dabei ist womöglich schon der Ausschluss vom Kindergeld verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht prüft diese Frage seit Jahren.“
In der Begründung zum Konjunkturpaket heißt es, der Kinderbonus werde an Familien ausgezahlt, die im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld hatten. Er diene der Stabilisierung der Kaufkraft, der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Abfederung der durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen und sozialen Härten sowie der Unterstützung junger Menschen und Familien.
„Gerade geflüchtete Familien haben die sozialen Härten der Corona-Pandemie besonders zu spüren bekommen. Sie hatten große Schwierigkeiten die digitalen Bildungsangebote wahrzunehmen. Die 300€ pro Kind wären eine gute Möglichkeit für sie, sich zum Beispiel einen Computer anzuschaffen“, so Ensslen. „Integrationspolitisch ist das ein Desaster. Hier muss der Hamburger Senat einen Ausgleich schaffen und so bundesweit ein Zeichen setzen.“