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20. Juni 2016

Posse um Toilettennutzung – was weiß die Schulbehörde?

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Zehn Cent pro Toilettengang müssen SchülerInnen an der Irena-Sendler-Stadtteilschule in Wellingsbüttel verbindlich ab dem Schuljahr 2016/2017 bezahlen. Außerdem müssen sie sich vor der Klasse einer „Bedürfnisüberprüfung“ durch die LehrerInnen stellen, wenn sie während des Unterrichts zur Toilette müssen. Das hat die Schulkonferenz der Stadtteilschule am 7. Juni beschlossen, Ziel ist demnach die Unterbindung von Vandalismus in den Toiletten und von offenbar ausufernder Nutzung während der Unterrichtszeit. „In seiner Antwort auf unsere Anfrage (Drs. 21/4794) zu dieser bizarren Entscheidung entzieht sich der Senat seiner Verantwortung, duckt sich weg oder verliert sich im Grundsätzlichen“, kritisiert Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Dabei hatte der Pressesprecher der Schulbehörde bereits am 3. Juni, eine Woche, bevor ich die Anfrage gestellt habe, erklärt, dass das Erheben einer Toilettengebühr ausgeschlossen sei. Was weiß also die zuständige Behörde wirklich und warum antwortet der Senat derart ausweichend?“

Laut seiner Stellungnahme hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte erhebliche Zweifel daran, dass es für die Lehrkräfte erforderlich sei, im Beisein der gesamten Klasse zu erfragen warum die/der SchülerIn auf die Toilette müsse, ob etwa eine – und wenn ja, welche – akute Infektion oder chronische Erkrankung vorliege. „Ich halte diese Maßnahmen, sollten sie wirklich so beschlossen und verkündet worden sein, für inakzeptabel und entwürdigend“, so Boeddinghaus. „Derartige öffentliche Befragungen durch LehrerInnen können zu Mobbing und Stigmatisierungen mit ungeahnten Konsequenzen führen. Wenn den SchülerInnen grundsätzlich mit Misstrauen begegnet wird, sie wollten dem Unterricht durch Vorgaukeln angeblichen Harndrangs entfliehen, dann frage ich mich, wie attraktiv denn eigentlich der Unterricht gestaltet ist und wie das Klima insgesamt in den Klassen aussieht.“

Zudem sei wissenschaftlich nachgewiesen, dass ausreichendes Trinken Grundvoraussetzung für einen wachen Geist ist. „Da wäre es fatal, wenn die restriktive Regelung der Toilettennutzung zu eingeschränktem Trinkkonsum führen würde“, erklärt die Schulpolitikerin. „Ich fordere von der Behörde eine klare Ablehnung der geschilderten Maßnahmen und ein dringendes Überdenken durch die Schulleitung mit der Schulgemeinschaft der Irena-Sendler-Stadtteilschule. Ich bin mir sicher, dass es pädagogisch wertvollere Wege zur Toilette gibt.“ So geht auch aus der Antwort des Senats auf Frage 6 hervor, dass es viele Schulen gibt, die innovative Ideen entwickelt und in den Schulalltag implementiert haben, um Vandalismus vorzubeugen.

Sabine Boeddinghaus
SABINE BOEDDINGHAUS

Fraktionsvorsitzende


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