Rundfunkbeitrag: soziale Ausgestaltung fehlt noch immer
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Rundfunkbeitrag für weitestgehend rechtmäßig erklärt. „Das jahrelange Gezerre hat jetzt ein Ende, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen Planungssicherheit. Das ist ein wichtiger Baustein für Meinungsvielfalt und gegen Meinungsmanipulation“, erklärt dazu Stephan Jersch, medienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Allerdings wäre es jetzt auf Basis einer rechtlich gesicherten Situation wichtig, eine Sozialstaffelung der Rundfunkbeiträge einzuführen. Das bisherige System führt zu unverhältnismäßigen Belastungen von Geringverdienenden. Es ist unverständlich, dass auch die Regierungskoalition in Hamburg sich gegen eine solche Reform gestellt hat.“
Mit der rechtlichen Sicherheit im Rücken sollten die Rundfunkanstalten jetzt endlich auch bei sich an der Nutzung von Synergien zwischen den Anstalten und vor allem an einer Absicherung des Heeres von Freiberufler_innen arbeiten, fordert Jersch: „Auch nicht fest Angestellte im öffentlichen Sektor haben ein Recht auf armutssichere Renten und ein sicheres Einkommen, das eine Lebensplanung erlaubt. Leider hat auch hier der rot-grüne Senat vor einiger Zeit eine verbindliche Sozialbindung zumindest für die Vergabe von Filmfördermitteln abgelehnt.“