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Die Veranstalter_innen des geplanten Protestcamps gegen den G20-Gipfel im Stadtpark haben vor dem Verwaltungsgericht einen weiteren Erfolg errungen. Nachdem das Gericht bereits am 7. Juni das Camp als Versammlung unter den Schutz des Versammlungsrechts gestellt hatte, hat es nun dem Widerspruch der Veranstalter_innen gegen die Allgemeinverfügung stattgegeben. „Das Gericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Allgemeinverfügung der Polizei und damit die Errichtung der Zone des totalen Demonstrationsverbots rechtsstaatlichen …
weiterlesen "G20-Camps: Allgemeinverfügung ist nicht rechtsstaatlich"
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