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21. Juni 2017

G20-Camps: Allgemeinverfügung ist nicht rechtsstaatlich

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Die Veranstalter_innen des geplanten Protestcamps gegen den G20-Gipfel im Stadtpark haben vor dem Verwaltungsgericht einen weiteren Erfolg errungen. Nachdem das Gericht bereits am 7. Juni das Camp als Versammlung unter den Schutz des Versammlungsrechts gestellt hatte, hat es nun dem Widerspruch der Veranstalter_innen gegen die Allgemeinverfügung stattgegeben. „Das Gericht hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Allgemeinverfügung der Polizei und damit die Errichtung der Zone des totalen Demonstrationsverbots rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügen“, erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Es hat mit seinem Eilentscheid die Versammlungsfreiheit und damit ein fundamentale und von der Verfassung geschütztes demokratisches Grundrecht gestärkt. Ich fordere den Senat auf, die Hinweise des Gerichts ernst zu nehmen und die Allgemeinverfügung aufzuheben, anstatt weiter auf Zeit zu spielen.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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