Scholz im PUA Cum-Ex: Warum wurde in Hamburg nie gegen die Steuerräuber von der HSH ermittelt?

Heute wurde Bundeskanzler Olaf Scholz erneut im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befragt. Themen-Schwerpunkt war diesmal der Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerraub durch die damalige landeseigene HSH Nordbank. In seinem Eingangsstatement präsentierte sich Scholz erneut als Aufklärer in Sachen Cum-Ex. Die Fakten sprechen allerdings eine andere Sprache.

Hierzu David Stoop, Obmann der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss: „Olaf Scholz war nie ein Aufklärer in Sachen Cum-Ex. Als der Steuerraub der HSH Nordbank ans Licht kam, versprachen Scholz und Tschentscher umfassende Aufklärung. Dieses Versprechen wurde gebrochen! Die Steuerverwaltung war unterbesetzt und nahm im Wesentlichen den von der Bank selbst in Auftrag gegebenen Bericht zur Kenntnis – ohne umfassende Prüfung. Und der Cum-Ex-Steuerraub ist auch strafrechtlich relevant. Hamburgs Staatsanwaltschaft hat jedoch nicht einmal Ermittlungen aufgenommen, obwohl es entsprechende Hinweise aus der Finanzverwaltung gab. Für mich steht fest: Hamburg hat bei den Cum-Ex Geschäften der HSH weggeschaut! Auch ohne strafrechtliche Verfolgung stand zudem die Frage eines Bußgeldes in Höhe von acht bis zwölf Millionen Euro im Raum. Auch das wurde nie verhängt – und das, obwohl die Bank selbst fest von der Verhängung eines solchen Bußgeldes ausging. Und heute erfolgt die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte der HSH nicht in Hamburg, sondern von NRW aus. Der HSH-Fall rückt aber auch die Verstrickung von Scholz in den Cum-Ex-Steuerraub der Warburg Bank nochmal in ein neues Licht: Mit dem von der HSH vorgelegten Bericht lag in der Verwaltung ein Dokument vor, das detailliert zeigte, wie sich Cum-Ex-Geschäfte nachweisen ließen. Am 12. Juni 2017 nahm die HSH alle Einsprüche zurück, da ihrer Ansicht nach keine Rechtsunsicherheit mehr bestand, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar sind. Es ist vollkommen rätselhaft, warum im späteren Warburg-Fall nicht auf dieses Wissen zurückgegriffen, sondern noch mal von Neuem eine angebliche Rechtsunsicherheit angenommen wurde.“