Senat schickt Drittstaaten-Studierende aus der Ukraine in die Obdachlosigkeit

Senat schickt Drittstaaten-Studierende aus der Ukraine in die Obdachlosigkeit

Sie kommen aus Ländern wie Nigeria, Ghana, Sudan, Marokko, Aserbaidschan, Türkei, Iran, Bangladesch etc. Allen ist gemeinsam, dass sie in der Ukraine studiert und nach Kriegsausbruch das Land verlassen haben. Von Beginn an hatten sie es viel schwerer als ukrainische Studierende. Doch dann hat der Senat immerhin einen sechsmonatigen Aufenthalt zugesagt, damit sie sich hier um die Fortsetzung des Studiums kümmern können.

In den letzten beiden Wochen erhielten nun aber vermehrt Drittstaaten-Studierende eine Ablehnung ihres Aufenthalts. Mit einer Frist von ca. zwei Wochen wurden sie zur Ausreise aufgefordert, obwohl sie sich nach der Ukraine-Übergangsverordnung noch bis zum 31.8.2022 hier aufhalten dürfen. Dagegen haben die Betroffenen Widerspruch erhoben, etliche auch Eingaben eingereicht. Dennoch wurden sie aus der Erstaufnahme einfach auf die Straße gesetzt. Besonders perfide: Am 11.8.2022 wurden mehrere Drittstaaten-Studierende von Fördern & Wohnen in den Bargkoppelweg 66 geschickt. Dort sei die Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS), die ihnen eine neue Unterkunft zuweisen würde. Nur gibt es am Bargkoppelweg gar keine AVS, sondern im Heidenkampsweg. Sie bekamen auch keine Unterkunft, sondern eine Wegbeschreibung zur Obdachlosenunterkunft PikAs.

Dazu Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ich bin fassungslos, dass die Stadt jetzt die Studierenden aus der Ukraine ohne Vorwarnung in die Obdachlosigkeit schickt. Fördern & Wohnen muss sie umgehend wieder aufnehmen. Der Senat bricht sein Versprechen, Studierenden ein halbes Jahr Zeit zu geben, um ihr Studium fortzusetzen. Stattdessen wird nach völlig undurchsichtigen Kriterien entschieden. Unterstützer:innen können nicht nachvollziehen, warum jemand bleiben darf oder gehen soll. Das erweckt bei mir den Eindruck willkürlicher Entscheidungen. Der Senat muss sofort aufhören, seine Zusage zu unterlaufen.“