Senat spart Arbeitslosentelefonhilfe kaputt
Die Arbeitslosentelefonhilfe Hamburg e.V. (ATH) hat nach über 30 Jahren Beratung Insolvenz beantragt – weil die Sozialbehörde die Mittel gekürzt und die Vorauszahlungen ohne Übergang eingestellt hat. In der Folge muss die ATH für Personal und Miete in Vorleistung gehen. „Wir sind froh, dass das Beratungsangebot für Arbeitslose weiter aufrechterhalten werden kann. Aber die erfolgreiche Arbeit wird unnötig auf eine sehr harte Probe gestellt“, erklärt Carola Ensslen, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Grund der Schwierigkeiten der ATH, mit denen auch andere Träger zu kämpfen haben, ist die 2012/13 vom damaligen SPD-Senat eingeleitete „Neuausrichtung“ weg von der offenen Beratung. Inzwischen wird zu 90 Prozent nur noch die vom Jobcenter beauftragte Lebenslagenberatung als kommunale Eingliederungsleistung nach § 16a Nr. 3 SGB II finanziert – mit fatalen Folgen, so Ensslen: „Was der Senat als Verbesserung deklariert hatte, ist eine massive finanzielle Kürzung bei der offenen Beratung und Beschneidung niedrigschwelliger freiwilliger Beratungsangebote, die Menschen in sozialen Notlagen dringend brauchen. Es liegt weitestgehend in der Hand der Jobcenter, ob sie Erwerbslosen eine Beratung finanzieren. Für Erwerbslose besteht dann der Druck, eine Beratung durchführen zu müssen. Und die Beratungseinrichtungen sind gegenüber dem Jobcenter berichtspflichtig. Diese Kontrolle durch das Jobcenter erschwert die Vertraulichkeit und damit den Erfolg des Beratungsprozesses.“
Das bestätigt eine aktuelle Anfrage der Fraktion (Drs. 21/17863): Die besonders niedrigschwellige offene Eingangsberatung ist seit dem Jahr 2016 drastisch eingebrochen, die nunmehr gar nicht mehr finanzierte telefonische Beratung seit 2018.