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29. April 2020

Teilhabegesetz: Senat verschleppt Umsetzung seit zwei Jahren

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Nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hätten die sog. „Sonstigen Beschäftigungsstätten“ für Menschen mit Behinderungen in „andere Leistungsanbieter“ umgewandelt werden müssen – und zwar zum 1. Januar 2018. Tatsächlich hat Hamburg die „Sonstigen Beschäftigungsstätten“ mit zwei Jahren Verspätung erst zum 1. Januar 2020 abgeschafft und keinerlei Nachfolgelösung geschaffen, obwohl das BTHG dies einfordert. Das zeigt eine aktuelle Anfrage (Drs. 22/98) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Derzeit erhalten noch alle Hamburger Anbieter ihre Beschäftigungsangebote aufrecht, faktisch aber ohne formalen Rahmen und daher ohne sichere Finanzierung.

„Dort beschäftigte Menschen erleben enorme Unsicherheit über ihren Arbeitsplatz und seine Rahmenbedingungen“, erklärt Cansu Özdemir, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion. „Für Menschen mit seelischen Behinderungen, die eigentlich ins Arbeitsleben integriert werden sollen, ist das eine neue, weitere Barriere und kann zu einer weiteren psychischen Destabilisierung führen. Auch die Zahlung von Vergütungen unterliegt so einer Willkür, gerade auch angesichts Corona-bedingter Ausgabenkürzungen. Das kann so nicht bleiben.“

Özdemir fordert vom Senat, die ehemaligen „Sonstigen Beschäftigungsstätten“ sofort in „andere Leistungsanbieter“ umzuwandeln, um die Einrichtungen, die Arbeitsplätze und die Zuwendungen für die dort Beschäftigten zu erhalten: „Die im BTHG vorgesehenen neuen Angebote sind gerade für Menschen mit seelischen Behinderungen besonders wichtig, weil sie individueller gestaltet sind als die Arbeitsplätze in den klassischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der Senat darf die Umsetzung des BTHG nicht länger verschleppen.“

Cansu Özdemir
CANSU ÖZDEMIR

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
Frauen, Inklusion und Justizpolitik


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