Warum erlässt Hamburg Kreuzfahrtschiffen die Kulturtaxe?
Kreuzfahrtschiffe liegen zwar über Nacht in Hamburg und gelten nach dem Kultur- und Tourismustaxengesetz (HHTTG) als Beherbergungsbetriebe – trotzdem werden die Übernachtungen nicht besteuert. Das ergibt eine aktuelle Anfrage (Drs. 21/9387) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Das ist weder logisch noch fair“, erklärt dazu Norbert Hackbusch, hafen- und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion. „Kreuzfahrtanbieter werben mit dem Hamburger Kulturangebot, das ohne Zweifel Reisen hierher attraktiv macht. Da ist es völlig unverständlich, dass sie sich nicht wie andere Betriebe auch an den Kosten dieses Kulturangebots beteiligen. Warum verzichtet Hamburg hier auf Einnahmen nach dem HHTTG von mindestens 300.000 Euro im Jahr, die im Kulturbereich dringend gebraucht würden? Der Senat drückt sich hier um eine klare Antwort.“
Die Antworten des Senats zu Passagierzahlen, Liegezeiten und Übernachtungen ergeben, dass beispielsweise für 2017 mit bis zu 100.000 Übernachtungen zu rechnen ist. „Es ist unverantwortlich und gesetzlich nicht nachvollziehbar, dass der Senat auf die Einnahmen durch die Kreuzfahrtschiffe verzichtet“, so Hackbusch. „Damit subventioniert er nach der Absenkung der passenger fee von 9,25 auf 6,60 Euro ein weiteres Mal die Kreuzfahrtindustrie. Wir werden dem mit einer weiteren Anfrage nachgehen.“