Fluglärmbeschwerden: Datenschutz-Verstöße aufarbeiten!
Den Datenschutz scheint die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nicht sonderlich ernst zu nehmen. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/5817) verweigert die BUE konsequent Informationen darüber, wie personenbezogene Daten einzelner Beschwerdeführer_innen zum Fluglärm an die Presse gelangen konnten. „Das ist eine neue Stufe in der Fluglärmauseinandersetzung“, erklärt dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion. „Offensichtlich versucht die BUE, mit einem klaren Rechtsbruch das Anliegen der Fluglärmgegner_innen über die Presse in Misskredit zu bringen. Wird sie dabei ertappt, mauert sie. Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar und muss juristisch aufgearbeitet werden.“
In ihrer Antwort bestätigt die BUE, dass personenbezogene Daten von Beschwerdeführer_innen ausschließlich bei ihr gesammelt werden. Diese würden vom Grundsatz her nicht an die Presse weitergegeben – tatsächlich scheint dies aber geschehen zu sein. Die wichtige Information, ob dieser Grundsatz auch vor dem Inkrafttreten des Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetz am 13. Juli 2016 galt und ob es Ausnahmen von diesem Grundsatz gab oder gibt, verweigert die Behörde. „Auch zur Frage, ob es Ermittlungen zu den in der Presse bekannt gewordenen Verstößen gegen den Datenschutz gab oder gibt und welche Konsequenzen daraus gegebenenfalls gezogen wurden, schweigt sich die Umweltbehörde aus“, kritisiert Jersch. „Dieser laxe Umgang mit dem Schutz personenbezogener Daten, einem zentralen Baustein unseres Rechtssystems, ist ein Skandal.“