Gemeinsam für einen starken Datenschutz – Interfraktionelle Initiative für völlige Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Heute entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft, wie das wichtige Amt des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zukünftig ausgestaltet sein wird. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN und FDP diese wichtige Aufgabe durch eine Verankerung in der Hamburgischen Verfassung stärken. Damit soll der HmbBfDI in die vollständige Unabhängigkeit entlassen werden und nicht mehr wie bislang der Aufsicht durch den Senat unterstellt sein. Ab Inkrafttreten der  Verfassungsänderung am 1. Januar 2017 soll der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben völlig frei und nur dem Gesetz unterworfen erfüllen können. Mit der rechtlichen Stärkung dieser Position geht gleichzeitig auch eine Stärkung der Rechte der Bürgerschaft einher. Zukünftig soll der jeweilige Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin – anders als bisher durch den Senat – durch die Fraktionen der Bürgerschaft vorgeschlagen werden. Im Falle schwerer Verfehlungen kann die Person von der Bürgerschaft mit Zweidrittel-Mehrheit wieder abberufen werden. Außerdem soll die Bürgerschaft ein eigenständiges Anfragerecht gegenüber dem Datenschutzbeauftragten erhalten.

Dazu erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Mit dieser Neuregelung stärken wir die Unabhängigkeit des Beauftragten für Datenschutz. Das ist ein notwendiger und richtiger Schritt. Dass diese_r zukünftig nicht mehr der Aufsicht des Senats unterstellt, sondern eigenständig ist, stärkt die Unabhängigkeit in der Kontrolle des Datenschutzes und die Demokratie gemäß den Vorgaben der EU. Durch solche sinnvollen Regulierungen kann das Vertrauen der Menschen in die Politik gestärkt werden. Nach einjähriger Diskussion haben die demokratischen Fraktionen sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, das auch die Rechte der Bürgerschaft stärkt, da diese die_den Datenschutzbeauftragte_n zukünftig vorschlägt. Auch das finde ich begrüßenswert.“

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dieser organisatorischen Neuregelung setzen wir die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sowie die Vorgaben der im Mai dieses Jahres in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung punktgenau um. Nach sehr sorgfältiger, fast einjähriger parlamentarischer Beratung haben wir im bundesweiten Vergleich eine der fortschrittlichsten Lösungen gefunden. Wir unterstreichen damit zum einen, wie wichtig uns der Datenschutz in Hamburg ist, zum anderen stärken wir die Rolle der Bürgerschaft. Besonders freut es mich, dass es uns gelungen ist, eine Lösung zu erarbeiten, die fraktionsübergreifend breit getragen wird.“

Dazu erklärt Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Mit dieser Verfassungs- und Gesetzesänderung stärken wir das Amt des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seine Stellung wird ab jetzt vollkommen unabhängig sein. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit, die wir dem Datenschutzbeauftragten damit geben, ähnelt der des Rechnungshofes. Die Sicherung persönlicher Daten wird durch die fortschreitende Digitalisierung für uns alle immer wichtiger. Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse müssen insgesamt besser geschützt werden. Wir sorgen damit in Hamburg für starken Schutz und wünschen Herrn Prof. Caspar in der neuen Ausgestaltung seines Amtes weiterhin viel Erfolg!“

Dazu Dr. Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Die vorgesehene Verfassungsänderung stärkt den Datenschutzbeauftragten und gibt ihm vollständige Unabhängigkeit – ganz im Sinne der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung. Ein starker Datenschutzbeauftragter ist gerade im Internetzeitalter wichtig, weil sich heutzutage schwer nachvollziehen lässt, was mit den eigenen Daten geschieht: Das ist online für die Menschen derzeit noch viel zu unübersichtlich. Gegenüber Internetriesen wie Google und Facebook kann nur ein starker und unabhängiger Datenschutzbeauftragter als neutrale Instanz etwas bewirken.“

Dazu Anna von Treuenfels-Frowein, datenschutzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion: „Wir als FDP freuen uns, dass eine Einigung mit den anderen Fraktionen gelungen ist, um den Datenschutzbeauftragten zu einer wirklich unabhängigen Institution zu machen. Er verfügt nun über einen eigenen Haushalt und ist damit endlich in die Lage versetzt, auch die Verwaltung selbst zu kontrollieren. Wir begrüßen sehr, dass unsere Idee übernommen wurde, das Vorschlagsrecht für Kandidaten künftig vom Senat auf die Fraktionen zu übertragen. Dies stärkt die demokratische Legitimation des Datenschutzbeauftragten.“