Seit dem 13. Juli 2021 müssen Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Covid-Patient:innen erheben und an das zuständige Gesundheitsamt melden. Tatsächlich wird bei durchschnittlich einem Drittel der Covid-Patient:innen der Impfstatus aber nicht erhoben. Bei der Berechnung der jeweiligen Inzidenzen nach Geimpften und Ungeimpften werden Patient:innen, deren Impfstatus nicht erhoben wurde, aber dann als Ungeimpfte gezählt. Das ergibt die Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion.
weiterlesen "Abweichungen bei Inzidenzen: Zahlen des Senats sind praktisch wertlos"