Die Hamburger Verfassung ist eine der wenigen Verfassungen in Deutschland, die kein Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus und des Antisemitismus enthält. Deshalb wird eine Änderung der Präambel der Hamburger Verfassung, mit der sich gegen die Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus und gegen Rassismus, Antisemitismus sowie jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewandt wird, von der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich begrüßt. In dem von Abgeordneten aus den Fraktionen der SPD, GRÜNEN und CDU vorgelegten Ursprungsentwurf für die Änderung der …
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