Kein Recht aufs Quälen: Hamburgs Polizei will Tierschutz aushebeln

Am 01.01.2022 ist eine neue bundesweite Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten. Sie verbietet den Einsatz von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mittel bei der Ausbildung, Erziehung oder dem Training von Hunden. Dies gilt auch für den Einsatz von Polizeihunden, bei denen entsprechende Methoden bisher angewendet wurden. Wie eine Anfrage der Linksfraktion nun zeigt, sucht die Polizei Hamburg nach Hintertüren, um den Tierschutz für ihre Hunde dennoch auszuhebeln.

Dazu Stephan Jersch, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Polizei Hamburg setzt ihre Hoffnung auf eine Ausnahmegenehmigung für Polizeihunde. Im Klartext möchte die Polizei also eine Aushöhlung des Tierschutzes auf Kosten der Tiere. Es ist aber nicht zu rechtfertigen, dass Polizeihunde weiterhin Qualen erleiden müssen, nur weil Hamburgs Polizei an tierschutzwidrigen Trainingsmethoden festhalten will.“

Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion ergänzt: „In anderen Ländern werden Polizeihunde ohne den Einsatz von Gewalt ausgebildet und zudem stehen der Polizei zahlreiche andere Einsatzmittel zur Verfügung. Dass Hamburgs Polizei Tierqualen trotzdem für alternativlos hält, ist ignorant.“