Klage zurückgezogen: Verfassungsschutz blamiert sich
Hamburgs Landesamt für den Verfassungsschutz hat nach einem Medienbericht seine Klage gegen den Bürgerschaftsabgeordneten der Linken, Deniz Celik, zurückgezogen. Das Landgericht Hamburg hatte dem Verfassungsschutz zuvor in einem Hinweis mitgeteilt, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handeln dürfte. Die Behörde hatte geklagt, weil Deniz Celik in einer Pressemitteilung feststellte, dass der Verfassungsschutz „immer wieder auch durch den Schutz rechter Netzwerke aufgefallen“ sei.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Seit Jahren begleiten wir die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Und deshalb wissen wir sehr genau, wie eng dort politisches Versagen, falsche Prioritäten und das Wegsehen bei rechten Netzwerken miteinander verwoben sind. Ob NPD-Verfahren, NSU-Komplex, verschwundene Akten oder aber V-Leute, die rechte Netzwerke stabilisiert haben – all das sind keine Einzelfälle. Deshalb ist es ein unfassbarer Vorgang, dass der Verfassungsschutz uns einen Maulkorb verpassen wollte. Eine Behörde, die Kritik an ihrem Umgang mit rechten Strukturen juristisch verbieten will, macht deutlich: Nicht die Kritiker*innen sind das Problem, sondern der Verfassungsschutz selbst.“
Dazu David Stoop, Co-Fraktionsvorsitzender der Linken: „Das ist nicht nur ein Erfolg für Deniz Celik, sondern auch ein guter Tag für Hamburgs Antifaschist*innen. Der Versuch, unseren Abgeordneten wegen einer politischen Kritik mundtot zu machen, war ein Frontalangriff auf die demokratische Debattenkultur. Demokratie lebt davon, dass Macht kontrolliert und Fehlentwicklungen klar benannt werden – und zwar ohne die Furcht vor staatlicher Repression und autoritären Reflexen. Nach dieser Blamage für seine Behörde steht für uns fest: Der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz, Torsten Voß, ist nicht länger in dieser Position zu halten. Er hat offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zur demokratischen Meinungsäußerung und der parlamentarischen Kontrolle seines Amtes. Wir beantragen darüber hinaus eine Sondersitzung des Innenausschusses, um aufzuklären, wie die Entscheidung zur Klageführung durch das Landesamt für Verfassungsschutz gegen einen
