Nach Schiller-Oper-Gutachten: Senat muss Eigentümerin endlich Daumenschrauben anlegen

Aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Korrosionschutz der Schiller-Oper ergibt sich, dass das Gutachten zur Erhaltbarkeit der Stahlskelettkonstruktion Ende Dezember 2023 fertiggestellt wurde, die Behörde hat es dann im Januar geprüft. Das Ergebnis: Der Erhalt des denkmalgeschätzten Stahlgerüstes ist „unter einem sehr geringen Erneuerungsgrad der Bestandteile“ möglich und auch wirtschaftlich vertretbar. Am 29. Februar gab es zwar ein Gespräch mit der Eigentümerin, doch die notwendige Anhörung zum Erlass einer Sicherungsverfügung – wenn die Eigentümerin weiterhin nicht aktiv wird – hat noch nicht stattgefunden. Seit 2021 weist der Senat die Eigentümerin erfolglos auf den notwendigen Korrosionsschutz hin.

„Das Ergebnis des Gutachtens ist erfreulich. Damit die denkmalgeschützte Schiller-Oper aber wirklich erhalten bleibt, muss der Senat der Eigentümerin endlich die Daumenschrauben anlegen. Nicht nur die Schiller-Oper rostet vor sich hin, sondern auch der Senat in Sachen Zwangsmittel. Seit Jahren lässt er sich von der Eigentümerin auf der Nase herumtanzen, zeigt sich unfähig, die Eigentümerin endlich zu Erhaltungsmaßnahmen zu verpflichten oder diese selbst auf Kosten der Eigentümerin umzusetzen“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Das Gutachten wurde gestern ins Transparenzportal eingestellt.

22/14563 SKA: Schiller-Oper: Korrosionsschutz (V) – und Stand des Gutachtens, der Anträge und möglicher Zwangsmaßnahmen (buergerschaft-hh.de)