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20. Januar 2016

Das muss drin sein: Fernsehen ohne Zwangsvollstreckung

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Weil sie den Rundfunkbeitrag nicht begleichen können, wird bei mehr und mehr Menschen in Hamburg zwangsvollstreckt – 2015 mit über 40.000 Vollstreckungen bereits doppelt so viel wie im Vorjahr. In einem Antrag zur heutigen Plenarsitzung (Drs. 21/2758) fordert die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft daher unter anderem, dass Hamburg sich bei der Novellierung des Rundfunkbeitrags für eine ganze Reihe von Korrekturen einsetzt. „Dazu zählen die einfachere Freistellung von den Beiträgen für Menschen mit Behinderungen, für BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit geringem Einkommen“, erläuterte in der Debatte Stephan Jersch, medienpolitischer Sprecher der Fraktion. „Dass wegen der sozialen Schiefstellung des Rundfunkbeitrags zehntausende Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden, dabei aber nur ein Drittel der Forderungen tatsächlich eingetrieben werden kann, belegt den Reformbedarf.“

Der derzeit erhobene pauschale Rundfunkbeitrag ist sozial ungerecht, weil er eine Vielzahl sozialer Aspekte bei der Beitragsbemessung ausschließt oder hohe Hürden für eine Befreiung aufbaut. „Hamburg muss handeln und zumindest dafür sorgen, dass nicht tausende Hamburgerinnen und Hamburger in den Offenbarungseid getrieben werden, nur weil der Rundfunkbeitrag auf ihre soziale Situation keine Rücksicht nimmt“, so Jersch. „Wenn schon die Teilhabe am Rundfunk für Zehntausende nicht möglich ist, was ist dann erst von den Versprechen der Regierungskoalition zur Teilhabe an der neuen digitalen Stadt zu halten?“

Stephan Jersch
STEPHAN JERSCH

Fachsprecher für
Landwirtschaft, Tierschutz, Bezirkspolitik, Tourismus und Umwelt


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