Demokratie konsequenter umsetzen, Wahlrechtsausschlüsse aufheben

Menschenrechte umsetzen, Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen und von psychiatrisch Untergebrachten aufheben – das fordert die Fraktion DIE LINKE in einem Antrag (Drs. 21/10222) zur morgigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. „Wir wollen die Ausschlüsse von Wahlen aus den Gesetzen streichen, auf Landes- wie auf Bundesebene“, erläutert Cansu Özdemir, inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion. „Andere Gesetze und Richtlinien wie das Grundgesetz oder die UN-Behindertenrechtskonvention verbieten solche Ausschlüsse vom Wahlrecht. Es wird Zeit, dass wirkliche Demokratie umgesetzt wird. Und wenn ermittelt wird, wo es bei Wahlen Barrieren für Menschen mit Behinderungen gibt, sollten dabei zukünftig auch Menschen mit Behinderungen selbst eingesetzt werden. Denn nur sie können feststellen, ob eine Wahl wirklich barrierefrei ist oder nicht.“

Von Wahlrechtsausschlüssen betroffen sind Menschen, die für Besorgung all ihrer Angelegenheiten eine_n Betreuer_in benötigen oder gemäß §63 in Verbindung mit §20 Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.