Unabhängige Beratung für Erwerbslose stärken, nicht kaputtsparen!
Die Arbeitslosentelefonhilfe Hamburg (ATH) hat der Senat bereits insolvent „gespart“, auch andere Angebote sind akut gefährdet. Denn die vom SPD-Senat 2012/13 eingeleitete „Neuausrichtung“, weg von der offenen Beratung und hin zur Lebenslagenberatung als kommunaler Eingliederungsleistung nach § 16a Nr. 3 SGB II, hat fatale Folgen für Betroffene und Träger: „Was der Senat ein Verbesserung nennt, ist tatsächlich eine massive finanzielle Kürzung und eine Beschneidung niedrigschwelliger freiwilliger Beratungsangebote, die Menschen in sozialen Notlagen dringend brauchen“, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Ensslen. Hier muss finanziell gegengesteuert werden – das fordert DIE LINKE in einem Antrag (Drs. 21/18350) in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch.
Die Lebenslagenberatung ist zwar ein weiterer, wichtiger Baustein. Sie wird aber von den Integrationsfachkräften in den Jobcentern nicht genug eingesetzt – zum Teil, weil das Angebot gar nicht bekannt sei, so die Abgeordnete: „Die Sozialbehörde darf die Träger hier nicht im Regen stehen lassen, sie muss mehr dafür tun, die Lebenslagenberatung bekannter zu machen.“
Außerdem muss die Sozialbehörde zumindest die Fahrtkosten übernehmen, wenn Erwerbslose zu einer der verbleibenden Beratungsstellen fahren müssen. „Es ist absurd: Der Senat finanziert die telefonische Beratung überhaupt nicht mehr und streicht dann auch noch die Fahrtkostenerstattung für Erwerbslose. Damit werden offene und unabhängige Beratungsangebote platt gemacht“, kritisiert Ensslen. „Zumal für Erwerbslose bisher die Finanzierung einer Tageskarte auch ein Stück Freiheit bedeutet, weil sie an diesem Tag noch andere Fahrten machen können.“