Wucher in Geflüchteten-Unterkünften: 587 Euro für einen halben Raum
Wenige Tage vor Weihnachten teilte „fördern und wohnen“ den Bewohner_innen der öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünfte mit, dass die Wohngebühren ab 1. Januar 2018 von 141 Euro auf 587 Euro pro Person steigen. Auch die ermäßigte Gebühr für Geringverdiener_innen wurde deutlich angehoben, um fast 50 Prozent auf nun 210 Euro. Das ergibt sich aus der Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringungen, die der Senat im Dezember kurzfristig völlig neu gefasst hat. „Die ,Weihnachtsbotschaft‘, dass die Gebühr auf 587 Euro steigt, hat bei den Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkünfte sehr viel Unruhe und Verunsicherung ausgelöst, zumal den Bewohner_innen über die Feiertage niemand für Fragen zur Verfügung stand“, kritisiert Carola Ensslen, Fachsprecherin für Integration der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Auch wenn die meisten Bewohner_innen nicht betroffen sein werden, weil sie zum Beispiel Leistungen vom Jobcenter beziehen, würde die Vermietung einer Gemeinschaftsunterkunft zu diesem Preis an Wucher grenzen. Selbstzahler_innen mit eigenem Einkommen werden dafür bestraft, dass bezahlbarer Wohnraum in Hamburg kaum zu finden ist. Und ins Umland können sie oft wegen der Wohnsitzauflage nicht ziehen.“
Hintergrund der Gebührenanhebung ist die Kritik des Landesrechnungshofs an einem zu niedrigen Kostendeckungsgrad. „Soweit die Kosten der Unterkunft im Rahmen von SGB-Leistungen übernommen werden, wälzt Hamburg mit der neuen Gebührenordnung mehr Kosten auf den Bund ab“, so Ensslen. „Dieser Effekt geht aber auf Kosten der Selbstzahler_innen. Hier muss der Senat nachbessern.“