Donnerstagabend musste Senator Grote im Innenausschuss Rede und Antwort stehen zu seiner Feier mit 30 Personen in einer Bar. Entgegen seiner Darstellung im Ausschuss steht in der einschlägigen Handreichung des Senats vom 10. Juni 2020, dass auch in der Gastronomie die Kontaktbeschränkung gilt und ein Treffen mit mehr als zehn Person aus mehr als zwei Haushalten nicht erlaubt ist. Herr Grote hat im Ausschuss ausdrücklich beteuert, dass bei Treffen in Gaststätten die Anzahl der Teilnehmer_innen nicht nach oben begrenzt sei.
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