Gebühren in Unterkünften für Geflüchtete: Ungerecht und rechtswidrig!
Eine gerechte und soziale Ausformung der Gebührenordnung für die öffentliche Unterbringung fordert die Fraktion DIE LINKE mit ihrem Antrag 21/11845 in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. Der Senat hatte die Gebühren etwa für Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkünfte massiv angehoben, um mehr Zuschüsse vom Bund zu bekommen, belastet damit aber auch einen Teil der so untergebrachten Menschen enorm.
„Das ist ungerecht gegenüber den Menschen, die in solchen Unterkünften wohnen müssen und, sofern sie arbeiten können, dafür nun bis zu 587 Euro pro Monat vom Lohn abgeben müssen. Es breitet sich das Gefühl aus, dass Arbeit sich nicht mehr lohnt. Aber auch grundsätzlich hat der Senat hier einfach schlecht gearbeitet“, erklärt dazu die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Ensslen. „Er tut so, als sei die Kostendeckung das oberste Gebot bei der Gebührenerhebung. Dabei müssen aber genauso das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitsgrundsatz berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen. 587 Euro für einen halben Raum sind nicht nur unsozial, sondern auch rechtswidrig.“
Ebenfalls rechtswidrig sei, dass der Senat gravierende Unterschiede in der Unterbringung nicht bei der Gebührenhöhe berücksichtigt. „Er räumt selbst ein, dass Container und Massivbauten nicht vergleichbar sind: Qualität und Kosten sind hier genau gegenläufig“, so Ensslen. „Dennoch macht er bei den Gebühren keinen Unterschied, um seine Kosten zu decken. Das verletzt den Gleichheitsgrundsatz, und das muss dringend geändert werden.“