Gegen Mietenwahn: Ausverkauf städtischer Grundstücke stoppen!
Eine wirksame Maßnahme gegen rasant steigende Mieten und den Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen fordert die Fraktion DIE LINKE in der morgigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft: Mit dem Antrag 21/14660 will sie die Hansestadt auf eine am Gemeinwohl orientierte Grundstücks- und Bodenpolitik verpflichten. „Bodenspekulation und die Suche des Kapitals nach rentablen Anlagen haben in den letzten Jahren zu einem irren Anstieg von Grundstückspreisen und Wohnungsmieten geführt“, begründet Heike Sudmann, die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion, den Schritt. „Aber Grund und Boden ist nicht vermehrbar und kann deshalb auch nicht wie eine beliebige Ware gehandelt werden. Das verbietet es laut Bundesverfassungsgericht, ‘seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen‘. Deshalb darf Hamburg städtische Grundstücken nicht verkaufen.“
Stattdessen soll Hamburg Grundstücke in öffentlichem Besitz nur noch im Wege des Erbbaurechts vergeben – und Wohnungsbaugrundstücke zudem ausschließlich an Akteur_innen, die sich dem Gedanken der Gemeinnützigkeit verpflichten, etwa durch eine langfristige Zweckbindung des Grundstücks für Wohnen und eine Gewinnbeschränkung. „Wer eine langfristige Stadtentwicklung betreiben möchte, muss auch noch in Jahrzehnten die Möglichkeit haben, auf stadteigene Flächen zurückzugreifen“, erläutert Sudmann. „Deshalb haben auch frühere Stadtväter und -mütter städtische Grundstücke nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben.“
Mittlerweile fordern viele Fachleuten eine Rückkehr zu dieser Politik, so auch auf dem „Münchner Ratschlag zur Bodenpolitik“ im Juni, an dem die Hamburger Bausenatorin teilnahm. „Wohlfeile Worte von Frau Stapelfeldt schrecken keine_n Spekulant_in“, so Sudmann. „Bürgerschaft und Senat müssen nicht weiter auf Änderungen von Bundesgesetzen warten, sie können sofort dafür sorgen, dass keine städtischen Grundstücke mehr verkauft werden. Ein an die heutige Zeit angepasstes Erbbaurecht der Stadt ist ein wichtiger Baustein gegen den Mietenwahnsinn.“