Entscheidungshoheit
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beinhaltet zahlreiche Gesetzesänderungen, darunter 13 im Grundgesetz – Bundestagspräsident Lammert spricht von einem „monströsen Eingriff in das Grundgesetz“. Trotzdem soll sie ohne Diskussion in den Länderparlamenten und im Bundestag nur im Schnelldurchlauf durchgezogen werden. „Was uns Olaf Scholz heute präsentiert hat, sieht aus Ländersicht erstmal nach einem großartigen Erfolg aus. Aber um welchen Preis?“, fragt Norbert Hackbusch, finanz- und haushaltspolitischer …
weiterlesen "Länder verkaufen ihre Entscheidungshoheit an den Bund"
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