G20: Falschaussage des Senats? Wahrheitspflicht nur im PUA
Der Bericht des Senats vor dem Innenausschuss über den Polizeieinsatz gegen G20-Gegner_innen am Rondenbarg lässt sich laut Berichten von Panorama und Süddeutscher Zeitung nicht mit einem Polizeivideo dazu in Übereinstimmung bringen. Polizeidirektor Großmann, der die Verantwortung am Rondenbarg trug, sagte im Innenausschuss, der Einsatz sei erfolgt, weil die Demonstrierenden die Einsatzkräfte massiv mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik beworfen hätten (vgl. Wortprotokoll, S. 74). Das Polizeivideo zeigt den Berichten zufolge jedoch, dass aus der Gruppe heraus lediglich drei Bengalos auf die leere Straße geworfen wurden.
„Wenn die Darstellung von Panorama und Süddeutscher zutrifft, dann haben wir es nicht nur mit einem mutmaßlich unverhältnismäßigen Polizeieinsatz zu tun, in dessen Folge viele Demonstrierende zum Teil schwer verletzt wurden, sondern auch mit einer Falschaussage des Senats vor dem Innenausschuss“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Dann steht umso schärfer die Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) im Raum. Denn anders als in einem Sonderausschuss stehen Zeugen in einem PUA unter Wahrheitspflicht. Ihnen drohen strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie nicht bei der Wahrheit bleiben. Der von den Regierungsfraktionen beschlossene Sonderausschuss ist ein stumpfes Schwert und für die Aufklärung des gesamten Geschehens rund um den G20-Gipfel nur sehr bedingt tauglich, das zeigt sich auch an diesem Fall ganz deutlich.“
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Fraktion DIE LINKE ihre Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.