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6. Juni 2016

Senat lässt die Stadtteilschulen bei der Inklusion im Stich

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Der Schulausschuss befasst sich morgen mit der Große Anfrage 21/3000 der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Die Anfrage bracht unter anderem zutage, dass im Schuljahr 2014/15 die Stadtteilschulen 22 Prozent der Inklusion im sonderpädagogischen Förderbereich geistige/motorische Entwicklung sowie Autismus und sogar 40 Prozent im Bereich Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung (LSE) trugen. Die Gymnasien beschulen lediglich 3,7 bzw. 0,5 Prozent der jeweiligen SchülerInnen inklusiv. „Inklusive Beschulung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Schulen, also auch von den Gymnasien, geschultert werden muss“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. „In einem inklusiven Schulsystem im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention kann es keine exkludierende Schulform geben. Deshalb fordere ich den Senat nachdrücklich auf, sich endlich von seinem Zwei-Klassen-Inklusionsverständnis zu verabschieden.“

Außerdem sind gerade Stadtteilschulen mit einem niedrigeren Sozialindex im Vergleich zu solchen mit deutlich höherem häufig mit vielen LSE-SchülerInnen betraut, was sich auf Bildungsqualität und in der Folge so für die Anwahl dieser Schulen oft negativ auswirkt. „Die soziale Spaltung wird so nur noch mehr im Schulleben der Stadt verfestigt“, kritisiert Boeddinghaus. „Standorte in bestimmten Stadtteilen erfahren zunehmend Abwertung, obwohl gerade sie dringend Entlastung, attraktivere Konzepte und vor allem mehr Ressourcen brauchen.“ Gerade der Bericht über MAX zeigt deutlich, dass die inklusiv arbeitenden Schulen regelhaft Doppelbesetzung in den Klassen in qualifizierten multiprofessionellen Teams brauchen, um den vielfältigen und teils sehr schwierigen Bedarfen angemessen gerecht werden zu können.

Zusätzliche Aufgaben für die Stadtteilschulen verstärken das Ungleichgewicht zwischen Gymnasien und Stadtteilschulen noch. So müssen die Stadtteilschulen erschreckend viele SchülerInnen als so genannte RückläuferInnen aus den Gymnasien (Klasse 5-10: 20 Prozent, Klasse 7 allein: 15 Prozent im Schuljahr 2014/15) integrieren, die trotz offiziellen „Abschulverbots“ auch im letzten Schuljahr wieder leistungsbedingt zu Hunderten die Gymnasien verlassen mussten. Auch die Beschulung Geflüchteter wird fast ausschließlich durch die Stadtteilschulen geleistet.

„Das aktuelle Anwahlverhalten der Eltern zeigt, wohin die Reise geht, wenn der Senat nicht endlich steuernd eingreift“, so Boeddinghaus. „Inklusion soll allen gleiche Chancen auf bestmögliche Schulbildung eröffnen, aber dem Senat fehlt der Mut zu einem inklusiven bildungspolitischen Konzept, das alle Schulformen umfasst.“

Sabine Boeddinghaus
SABINE BOEDDINGHAUS

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
Bildung und Schule, Familie und Jugend


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  • Schulausschuss (Vollmitglied)
  • Stadtentwicklungsaus-
    schuss (Vollmitglied)
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21073 Hamburg

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Fax 040 / 328 702 85

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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