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16. März 2016

Stadtteilschulen müssen Inklusion weiter fast allein stemmen

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Die Stadtteilschulen stemmen nach wie vor die schulische Inklusion an Hamburgs weiterführenden Schulen praktisch allein. Das belegt die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/3000). Im Schuljahr 2014/15 trugen Stadtteilschulen 22 Prozent der Inklusion im sonderpädagogischen Förderbereich geistige/ motorische Entwicklung sowie Autismus und sogar 40 Prozent im Bereich Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung (LSE). Die Gymnasien dagegen beschulen gerade einmal 3,7 bzw. 0,5 Prozent der jeweiligen SchülerInnen inklusiv. „Inklusive Beschulung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Schulen, also auch von den Gymnasien, geschultert werden muss“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion. „In einem inklusiven Schulsystem im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention kann es keine exkludierende Schulform geben. Deshalb fordere ich den Senat nachdrücklich auf, sich endlich von seinem Zwei-Klassen-Inklusionsverständnis zu verabschieden.“

Außerdem sind gerade Stadtteilschulen mit einem niedrigeren Sozialindex im Vergleich zu solchen mit deutlich höherem häufig mit vielen LSE-SchülerInnen betraut, was sich auf Bildungsqualität und in der Folge so für die Anwahl dieser Schulen oft negativ auswirkt. „Die soziale Spaltung wird so nur noch mehr im Schulleben der Stadt verfestigt“, kritisiert Boeddinghaus. „Standorte in bestimmten Stadtteilen erfahren zunehmend Abwertung, obwohl gerade sie dringend Entlastung, attraktivere Konzepte und vor allem mehr Ressourcen brauchen.“

Zusätzliche Aufgaben für die Stadtteilschulen verstärken das Ungleichgewicht zwischen Gymnasien und Stadtteilschulen noch. So müssen die Stadtteilschulen erschreckend viele SchülerInnen als so genannte RückläuferInnen aus den Gymnasien (Klasse 5-10: 20 Prozent, Klasse 7 allein: 15 Prozent im Schuljahr 2014/15) integrieren, die trotz offiziellen „Abschulverbots“ auch im letzten Schuljahr wieder leistungsbedingt zu Hunderten die Gymnasien verlassen mussten. Auch die Beschulung Geflüchteter wird fast ausschließlich durch die Stadtteilschulen geleistet.

„Das aktuelle Anwahlverhalten der Eltern zeigt, wohin die Reise geht, wenn der Senat nicht endlich steuernd eingreift“, so Boeddinghaus. „Inklusion soll allen gleiche Chancen auf bestmögliche Schulbildung eröffnen, darum muss der Senat sie endlich auch gerecht auf Gymnasien und Stadtteilschulen verteilen und beide Schulformen so konsequent wie angemessen für die bestmögliche Erfüllung ihrer Bildungsverantwortung ausstatten. Lippenbekenntnisse zur Stadtteilschule helfen ihr nicht weiter. Im Gegenteil, sie sind ein Offenbarungseid des SPD-Grünen-Senats, dem der Mut zu einem inklusiven bildungspolitischen Konzept fehlt.“ Dies zeige nicht zuletzt die Ablehnung eines Antrags der Fraktion DIE LINKE zur bedarfsgerechten Überarbeitung des Schulentwicklungsplans (Drs. 21/3313) durch SPD und Grüne in der Plenarsitzung vom 3. März.

Sabine Boeddinghaus
SABINE BOEDDINGHAUS

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
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