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8. Dezember 2016

Neues Teilhabegesetz behindert selbstbestimmtes Leben

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Am 16. Dezember soll der Bundesrat das neue Bundesteilhabegesetz beschließen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert den Senat nun mit einem Antrag auf, gegen den Entwurf zu stimmen. „Seit zwei Jahren sprechen sich Menschen mit Behinderung, Vereine und Organisationen gegen dieses Gesetz aus“, begründet Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Denn auch die nach Protesten überarbeitete Fassung wird der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht. Im Gegenteil, sie bedeutet zahlreiche Verschlechterungen für Menschen, die mit einer Behinderung leben.“

So können nach der Vorlage viele Schwerbehinderte weiterhin ihre Lebensform nicht frei wählen. „Menschen mit Behinderungen müssen entscheiden können, wo und wie sie leben, und nicht gezwungen werden, in Heimen zu leben“, fordert die Sozialexpertin. „Das Gesetz wäre ein herber Rückschritt für die Inklusion und für Menschen mit Behinderung. Sie würden dadurch im täglichen Leben und auch strukturell noch sogar stärker daran gehindert, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen oder die auf sie zugeschnittene Hilfe zu erhalten.“

Daher müsse Hamburg im Bundesrat gegen den Entwurf stimmen und auf einen Gesetzentwurf hinwirken, der das komplexe Teilhaberecht grundlegend und menschenrechtskonform überarbeitet. „Daran müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen und Vereine nicht nur wie bisher pro forma, sondern ernsthaft mitarbeiten können, genauso wie Schwerbehindertenvertretungen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention“, so Özdemir. „Und der Behinderungsbegriff der UN-Konvention muss vollständig ins SGB IX und andere betroffene Gesetze übernommen werden – auch das ist beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall.“

Cansu Özdemir
CANSU ÖZDEMIR

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
Frauen, Inklusion und Justizpolitik


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